alles über food, drinks, genuss.

27.04.2024

pleasure* Report – Frühstück im Hotel

Ein ganz schwieriges Thema. Für die einen muss es schnell gehen und sie wollen morgens nur einen Kaffee und ein Croissant. Die anderen lieben es schon fast mehrere Stunden beim Frühstück zu sitzen, um möglichst alles zu probieren, was das Buffet hergibt. Und ganz viele liegen natürlich mittendrin. ☕

Wenn man viel unterwegs ist, sieht man so einige Frühstücksoptionen, die einem angeboten werden. In den allermeisten Fällen läuft es auf das klassische „eher langweilige“ Frücktücksbuffet hinaus. Oft fehlt die Liebe bei diesen Buffets. Abgepackte Wurst, Käse etc…am besten noch gestapelt übereinander, anstatt mal kurz etwas schön dargereicht. Ich persönlich bin sehr gespalten bei diesem Thema und buche oft sogar ohne Frühstück, um mir beim Bäcker um die Ecke Kaffee & Teilchen zum Frühstück zu holen. 🥐

Von daher ist es umso schöner, wenn man mal vor einem Frühstücksbuffet steht, wo man sagen kann – wow, das war ein eher seltenes Erlebnis! Da hat einfach alles gepasst! So geschehen im The Dolder Grand. Dieses einzigartige Frühstückserlebnis wird noch lange hängen bleiben. ⚡

Auswahl, Qualität, Darbietung und vor allem geschmackliche Tiefe und Intensität bei allen Speisen grandios. Wer kann schon behaupten, mit das beste Tatar zum Frühstück gegessen zu haben!? Auch die riesengroße Auswahl an warmen Speisen überzeugt voll und ganz – von Dumplings bis Rösti. 🥢

Vielleicht auch schwierig, solche Erlebnisse in die richtigen Worte zu fassen. Auf jeden Fall so intensiv nachhaltig in meinem Kopf, dass ich dieses Thema hier auch mal aufnehmen und anstossen wollte. ✒

Was habt ihr für Erlebnisse zum Thema Hotelfrühstück. Welche Hotels überzeugen auch mit dem Frühstücksangebot oder seid ihr auch öfter mal Team „Kaffee & Croissant“?

The Dolder Grand

Ich stimme der Verwendung von Cookies für Webanalyse und personalisierte Werbung (Tracking) zu. Durch Klicken von "Akzeptieren" stimmst Du der Verarbeitung und Übermittlung an Drittanbieter der auf Deinem Gerät gespeicherten Daten für diese Verarbeitungszwecke zu. Darüber hinaus willigst Du gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter außerhalb der EU wie bspw. den USA Deine Daten verarbeiten. Dies betrifft insb. den Einsatz des sog. "Facebook Pixel" (Custom Audiences, Conversion Tracking) und die Verarbeitung durch Facebook, Inc., Facebook Ireland Ltd., Google Inc. und Google Ireland Ltd. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weitere Informationen findest Du hier.